Growatt ShineMaster
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Growatt ShineMaster Monitoring für große kommerzielle PV-Anlagen
Growatt ShineMaster
Überwachungslösung der neuen Generation! Mit dem Growatt Shine Master können Sie perfekt eine große kommerzielle PV-Anlage überwachen, der Datenlogger ist speziell für PV-Anlagen konzipiert. Mit dem Growatt Shine Master können insgesamt 32 Growatt Wechselrichter überwacht werden. Der Shine Master hat eine Reichweite von 500 Meter, verwendet zur Kommunikation die Schnittstelle RS485, somit verbinden sich die Wechselrichter mit dem Server.
In einem Intervall von 5 Minuten werden die Daten abgefragt und geloggt, so können Sie jederzeit in Echtzeit Ihre Stromerzeugung überwachen.
- Lokaler Webserver für einfache Konfiguration
- Unterstütz Exportkontrolle mit Zählern
- Anschluss von bis zu 32 Wechselrichter
- Multifunktionalität und hohe Leistung
Zustand | Neu & OVP |
Hersteller | GROWATT |
Modell | ShineMasters |
Varianten-ID | 14530129 |
Art.-ID | 20782 |
Inhalt | 1 Stück |
Verpackungsgewicht | 90 g |
Produktgewicht | 60 g |
Maße (LxBxH) | 135×29×79mm |
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Solarmodule Paletten
0% MwSt. | Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022)
Vom 16. Dezember 2022
Artikel 16
Weitere Änderung des Umsatzsteuergesetzes
5. Dem § 12 wird folgender Absatz 3 angefügt: „(3) Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze:
- die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird;
- den innergemeinschaftlichen Erwerb der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
- die Einfuhr der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
- die Installation von Photovoltaikanlagen sowie der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Lieferung der installierten Komponenten die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllt.“
Quelle: Bundesfinanzministerium.de
https:// www. bundesfinanzministerium.de/ Content/DE/ Gesetzestexte/ Gesetze_Gesetzesvorhaben/ Abteilungen/Abteilung_IV/ 20_Legislaturperiode/ 2022-12-20-JStG-2022/ 4-Verkuendetes-Gesetz.pdf
Die Lieferung mit 0% Umsatzsteuer erfolgt ausschließlich nach Deutschland, an Endverbraucher und für einen Installationsort in Deutschland. Die restlichen Bedienungen entnehmen Sie dem Bundesfinanzministerium.
Es gilt der zum Zeitpunkt der Lieferung gültige Mehrwertsteuersatz.
Bitte denken Sie rechtzeitig daran Ihre Anlage bei www.marktstammdatenregister.de zu registrieren.