Ladestation
PV Wallbox für KFZ
Das Growatt THOR 11AS-P EV-Ladegerät ist eine gute Wahl für das Laden von Elektrofahrzeugen mit Solarenergie. Es verfügt über die Schutzart IP65, so dass es sowohl im Innen- als auch im Außenbereich eingesetzt werden kann, und verfügt über mehrere Schutzfunktionen wie Überspannungsschutz, Unterspannungsschutz, Überlastschutz, Kurzschlussschutz, Blitzschutz und Übertemperaturschutz. Zum Lieferumfang des Ladegeräts gehören außerdem eine RFID-Karte, ein 5 m langes Kabel und ein Anschlussstecker. Dank des intelligenten Lastmanagementsystems können Nutzer ihr E-Auto sicher mit 100 % erneuerbarer Energie aus überschüssigem Solarstrom aufladen, ohne dass die Sicherung ausgelöst oder die Leistungsgrenze überschritten wird.
- Growatt AC Montagestange für THOR 11/22 AS
UVP 100,00 EUR79,00 EUR ** inkl. ges. MwSt. zzgl. Versandkosten
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Der Zuschuss "Solarstrom für Elektroautos" fördert den Kauf und die Installation einer Ladestation für Elektroautos in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage und einem Solarstromspeicher. Das Ziel dieser Förderung ist es, dass die Antragsteller ihre Elektroautos mit selbst erzeugtem, umweltfreundlichem Solarstrom aufladen können.
Die geförderten Maßnahmen umfassen:
- Den Kauf einer neuen Ladestation (z. B. Wallbox) mit einer Ladeleistung von mindestens 11 Kilowatt (kW).
- Den Kauf einer neuen Photovoltaikanlage mit einer Spitzenleistung von mindestens 5 Kilowattpeak (kWp).
- Den Kauf eines neuen Solarstromspeichers mit einer Speicherkapazität von mindestens 5 Kilowattstunden (kWh).
- Den Einbau und Anschluss der gesamten Anlage, einschließlich aller Installationsarbeiten.
- Die Installation eines Energiemanagement-Systems zur Steuerung der Gesamtanlage.
Ab September 2023 wird eine Liste der geförderten Ladestationen auf der Website der KfW veröffentlicht.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Die Antragsteller müssen alle Komponenten (Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher) fabrikneu erwerben.
- Die Antragsteller dürfen bis zum Zeitpunkt der Antragstellung keine dieser Komponenten bereits bestellt haben.
- Die Antragsteller müssen im Besitz eines Elektroautos (kein Hybridfahrzeug) sein, das auf sie oder eine in ihrem Haushalt lebende Person zugelassen ist, oder sie haben zum Zeitpunkt der Antragstellung ein Elektroauto bestellt.
- Das Wohngebäude, in dem die Anlage installiert werden soll, muss bereits bestehen, und die Antragsteller müssen darin wohnen.
Die Förderung ist nicht möglich für:
- Neubauten vor dem Einzug.
- Ausschließlich vermietete Objekte.
- Ferien- oder Wochenendhäuser sowie Ferienwohnungen.
- Eigentumswohnungen.
- Die mehrfache Förderung eines Wohngebäudes mit diesem Zuschuss.
Die Förderung richtet sich an Privatpersonen, die im Besitz eines Wohngebäudes sind und dieses selbst bewohnen. Zusätzlich müssen sie ein Elektroauto besitzen oder zum Zeitpunkt der Antragstellung ein Elektroauto bestellt haben.
Die Höhe des Zuschusses setzt sich aus verschiedenen Teilbeträgen zusammen:
- Für die Ladestation: 600 Euro pauschal – oder bei bidirektionaler Ladefähigkeit 1.200 Euro pauschal.
- Für die Photovoltaikanlage: 600 Euro pro kWp, maximal 6.000 Euro.
- Für den Solarstromspeicher: 250 Euro pro kWh, maximal 3.000 Euro.
Der maximale Zuschuss beträgt 10.200 Euro pro Vorhaben und wird direkt auf das Konto der Antragsteller ausgezahlt.
Nein, die Kombination mit anderen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen ist nicht möglich.
- Die Antragsteller müssen den Zuschuss im Kundenportal "Meine KfW" beantragen, das ab dem 26.09.2023 zur Verfügung steht.
- Nach Erhalt der Zusage können die Antragsteller die Komponenten bestellen und die Installation beauftragen.
- Ab März 2024 müssen die Antragsteller Nachweise erbringen, einschließlich der Identitätsprüfung und Informationen zur installierten Anlage. Nach Prüfung erfolgt die Auszahlung des Zuschusses auf das Konto der Antragsteller.
Die vollständigen Informationen, einschließlich des Merkblatts "Solarstrom für Elektroautos", sind auf der Website der KfW verfügbar.
Der Antrag kann ab dem 26.09.2023 online im Kundenportal "Meine KfW" gestellt werden.
Nein, nur private Eigentümer von selbstgenutzten Wohngebäuden sind antragsberechtigt.
Für die Antragstellung benötigen die Antragsteller einen Kostenvoranschlag ihres Fachunternehmens und Unterlagen zu De-minimis-Beihilfen, sofern sie solche in den letzten zwei Kalenderjahren erhalten haben.
Nein, die Förderung gilt ausschließlich für Vorhaben an bestehenden Wohngebäuden.