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K2 Sperrzahnmutter M10

K2 Sperrzahnmutter M10: Sicher & robust mit Sperrverzahnung. Ideal für Schrägdächer. Edelstahl A2. Produktnr. 1000042. Perfekte Befestigung!

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K2 Sperrzahnmutter M10


Die K2 Sperrzahnmutter M10 ist eine speziell entwickelte Sechskantmutter mit Flansch und Sperrverzahnung, die gemäß DIN 6923 A2 M 10 konstruiert wurde. Ein herausragendes Merkmal dieser Mutter ist ihre Sperrverzahnung, die ein unbeabsichtigtes Lösen verhindert und somit für zusätzliche Sicherheit bei der Montage sorgt. Hergestellt aus hochwertigem Edelstahl A2 und mit einem Antrieb von SW 15, ist diese Mutter robust und langlebig.

Technische Details und Anwendungsbereiche:

  • Anwendungsbereiche: Schrägdach
  • Durchmesser: 10 mm
  • Mit Flansch: Ja
  • Mit Sperrverzahnung: Ja
  • Montagesysteme: K2 InsertionRail System, K2 SolidRail System
  • Schlüsselweite: 15
  • Schraubsystem: Außensechskant
  • Komponententyp: Zubehör
  • Werkstoff: Edelstahl A2

Die K2 Sperrzahnmutter M10 ist die ideale Wahl für alle, die eine zuverlässige und sichere Befestigungslösung für ihre Montagesysteme auf Schrägdächern suchen.

Zustand Neu
Hersteller K2-SYSTEMS
Modell K2 Sperrzahnmutter M10
Varianten-ID 14530339
Art.-ID 8854831
Inhalt 1 Stück
Verpackungsgewicht 10 g
Produktgewicht 10 g

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0% MwSt. | Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022)
Vom 16. Dezember 2022

Artikel 16

Weitere Änderung des Umsatzsteuergesetzes


5. Dem § 12 wird folgender Absatz 3 angefügt: „(3) Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze:

  1. die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird;
  2. den innergemeinschaftlichen Erwerb der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
  3. die Einfuhr der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
  4. die Installation von Photovoltaikanlagen sowie der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Lieferung der installierten Komponenten die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllt.“

Quelle: Bundesfinanzministerium.de
https:// www. bundesfinanzministerium.de/ Content/DE/ Gesetzestexte/ Gesetze_Gesetzesvorhaben/ Abteilungen/Abteilung_IV/ 20_Legislaturperiode/ 2022-12-20-JStG-2022/ 4-Verkuendetes-Gesetz.pdf



Die Lieferung mit 0% Umsatzsteuer erfolgt ausschließlich nach Deutschland, an Endverbraucher und für einen Installationsort in Deutschland. Die restlichen Bedienungen entnehmen Sie dem Bundesfinanzministerium.

Es gilt der zum Zeitpunkt der Lieferung gültige Mehrwertsteuersatz.
Bitte denken Sie rechtzeitig daran Ihre Anlage bei www.marktstammdatenregister.de zu registrieren.