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K2 SolidRail Light 2.25 m

SolidRail Light 2,25m: Robuste Montageschiene für Schrägdächer. Aluminium EN AW-6063 T66. Produktnr. 2003231. Stabil & vielseitig einsetzbar.

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K2 SolidRail Light 2.25 m


Die SolidRail Light mit einer Länge von 2,25 m ist eine hochwertige Montageschiene, die speziell für die Anbindung an Schrägdächern entwickelt wurde. Sie verfügt über einen statischen Nachweis in der K2 Base, was ihre Stabilität und Zuverlässigkeit unterstreicht. Dank ihrer variablen Einsetzbarkeit eignet sie sich hervorragend für unterschiedliche Dachanbindungen. Hergestellt aus dem robusten Aluminium EN AW-6063 T66, bietet diese Schiene eine langlebige und effiziente Montagelösung.

Technische Details und Anwendungsbereiche:

  • Anwendungsbereiche: Schrägdach
  • Breite: 39.5 mm
  • Höhe: 37 mm
  • Länge: 2,25 m
  • Montagesysteme: K2 InsertionRail System, K2 SolidRail System
  • Oberfläche: Aluminium blank
  • Komponententyp: Montageschienen
  • Werkstoff: Aluminium EN AW 6063 T66

Die SolidRail Light 2,25 m ist die ideale Wahl für alle, die eine zuverlässige und effiziente Montagelösung für ihre Solarmodule auf Schrägdächern suchen.

Zustand Neu
Hersteller K2-SYSTEMS
Modell K2 SolidRail Light Profil 225
Varianten-ID 14530371
Art.-ID 8855171
Inhalt 1 Stück
Verpackungsgewicht 2040 g
Produktgewicht 2040 g
Maße (LxBxH) 2250×40×37mm

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0% MwSt. | Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022)
Vom 16. Dezember 2022

Artikel 16

Weitere Änderung des Umsatzsteuergesetzes


5. Dem § 12 wird folgender Absatz 3 angefügt: „(3) Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze:

  1. die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird;
  2. den innergemeinschaftlichen Erwerb der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
  3. die Einfuhr der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
  4. die Installation von Photovoltaikanlagen sowie der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Lieferung der installierten Komponenten die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllt.“

Quelle: Bundesfinanzministerium.de
https:// www. bundesfinanzministerium.de/ Content/DE/ Gesetzestexte/ Gesetze_Gesetzesvorhaben/ Abteilungen/Abteilung_IV/ 20_Legislaturperiode/ 2022-12-20-JStG-2022/ 4-Verkuendetes-Gesetz.pdf



Die Lieferung mit 0% Umsatzsteuer erfolgt ausschließlich nach Deutschland, an Endverbraucher und für einen Installationsort in Deutschland. Die restlichen Bedienungen entnehmen Sie dem Bundesfinanzministerium.

Es gilt der zum Zeitpunkt der Lieferung gültige Mehrwertsteuersatz.
Bitte denken Sie rechtzeitig daran Ihre Anlage bei www.marktstammdatenregister.de zu registrieren.