K2 SingleRail 36 4,40 m
SingleRail 36 4,40m: Robuste Montageschiene für diverse Dachanbindungen. Aluminium EN AW-6063 T66. Produktnr. 2003222. Flexibel & langlebig.
* inkl. ges. MwSt. zzgl. Versandkosten
K2 SingleRail 36 4,40 m
Die SingleRail 36 mit einer Länge von 4,40 m ist eine hochwertige Montageschiene, die speziell für die seitliche Anbindung entwickelt wurde und über einen statischen Nachweis in der K2 Base verfügt. Sie ist variabel einsetzbar und eignet sich hervorragend für verschiedene Dachanbindungen, sowohl auf Flach- als auch auf Schrägdächern. Hergestellt aus robustem Aluminium EN AW-6063 T66, bietet diese Schiene sowohl Stabilität als auch Langlebigkeit.
Technische Details und Anwendungsbereiche:
- Anwendungsbereiche: Flachdach und Schrägdach
- Breite: 39.4 mm
- Höhe: 36 mm
- Länge: 4,40 m
- Montagesysteme: K2 SingleRail System und K2 TiltUp Vento System
- Oberfläche: Aluminium blank
- Komponententyp: Montageschienen
- Werkstoff: Aluminium EN AW 6063-T66
Die SingleRail 36 4,40 m ist die ideale Wahl für alle, die eine zuverlässige und robuste Montagelösung für ihre Solarmodule suchen.
Zustand | Neu |
Hersteller | K2-SYSTEMS |
Modell | K2 SingleRail 36 Profil 440 |
Varianten-ID | 14530370 |
Art.-ID | 8855042 |
Inhalt | 1 Stück |
Verpackungsgewicht | 3390 g |
Produktgewicht | 3390 g |
Maße (LxBxH) | 4400×40×36mm |
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Solarmodule Paletten
0% MwSt. | Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022)
Vom 16. Dezember 2022
Artikel 16
Weitere Änderung des Umsatzsteuergesetzes
5. Dem § 12 wird folgender Absatz 3 angefügt: „(3) Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze:
- die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird;
- den innergemeinschaftlichen Erwerb der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
- die Einfuhr der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
- die Installation von Photovoltaikanlagen sowie der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Lieferung der installierten Komponenten die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllt.“
Quelle: Bundesfinanzministerium.de
https:// www. bundesfinanzministerium.de/ Content/DE/ Gesetzestexte/ Gesetze_Gesetzesvorhaben/ Abteilungen/Abteilung_IV/ 20_Legislaturperiode/ 2022-12-20-JStG-2022/ 4-Verkuendetes-Gesetz.pdf
Die Lieferung mit 0% Umsatzsteuer erfolgt ausschließlich nach Deutschland, an Endverbraucher und für einen Installationsort in Deutschland. Die restlichen Bedienungen entnehmen Sie dem Bundesfinanzministerium.
Es gilt der zum Zeitpunkt der Lieferung gültige Mehrwertsteuersatz.
Bitte denken Sie rechtzeitig daran Ihre Anlage bei www.marktstammdatenregister.de zu registrieren.