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K2 DomeClamp End Klemme 30-50 mm

DomeClamp Endklemme: Passend für K2 Dome 6, Zero & MiniRail. Aus Aluminium & Edelstahl. Perfekt für Flach- & Schrägdächer. Produktnr. 2002559. Stabil & sicher.

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K2 DomeClamp End Klemme 30-50 mm


Die DomeClamp Endklemme präsentiert sich als hochwertiges Universalendklemmen Set, das speziell zur Befestigung von Solarmodulen auf den K2 Dome Systemen, darunter das K2 Dome 6 System, K2 Dome Zero System und K2 MiniRail System, entwickelt wurde. Hergestellt aus langlebigem Aluminium EN AW 6063 T66 und EN AW 6082 T6, kombiniert mit Edelstahl (1.4301), bietet diese Klemme eine zuverlässige und stabile Montageoption für Ihre Solarmodule.

Technische Details und Anwendungsbereiche:

  • Anwendungsbereiche: Flachdach und Schrägdach
  • Modulrahmenhöhe: 30-50 mm
  • Komponententyp: Modulklemmen
  • Werkstoff: Aluminium EN AW 6063 T66 und Edelstahl A2-70

Diese Endklemme ist die ideale Wahl für alle, die eine effektive und dauerhafte Befestigungslösung für ihre Solarmodule suchen.

Zustand Neu
Hersteller K2-SYSTEMS
Modell K2 End Klemme silber
Varianten-ID 14530356
Art.-ID 8854965
Inhalt 1 Stück
Verpackungsgewicht 70 g
Produktgewicht 70 g

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0% MwSt. | Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022)
Vom 16. Dezember 2022

Artikel 16

Weitere Änderung des Umsatzsteuergesetzes


5. Dem § 12 wird folgender Absatz 3 angefügt: „(3) Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze:

  1. die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird;
  2. den innergemeinschaftlichen Erwerb der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
  3. die Einfuhr der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
  4. die Installation von Photovoltaikanlagen sowie der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Lieferung der installierten Komponenten die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllt.“

Quelle: Bundesfinanzministerium.de
https:// www. bundesfinanzministerium.de/ Content/DE/ Gesetzestexte/ Gesetze_Gesetzesvorhaben/ Abteilungen/Abteilung_IV/ 20_Legislaturperiode/ 2022-12-20-JStG-2022/ 4-Verkuendetes-Gesetz.pdf



Die Lieferung mit 0% Umsatzsteuer erfolgt ausschließlich nach Deutschland, an Endverbraucher und für einen Installationsort in Deutschland. Die restlichen Bedienungen entnehmen Sie dem Bundesfinanzministerium.

Es gilt der zum Zeitpunkt der Lieferung gültige Mehrwertsteuersatz.
Bitte denken Sie rechtzeitig daran Ihre Anlage bei www.marktstammdatenregister.de zu registrieren.