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K2 Dome 6.10 Peak

K2 Dome 6.10 Peak : Modul-Aufständerung für Dome 6.10. Einfache Montage, 10° Winkel. Für Flach- & Schrägdächer. Produktnr. 2004125. Stabil & langlebig.

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K2 Dome 6.10 Peak


Der K2 Dome 6.10 Peak ist ein essenzielles Bauteil für die Modul-Aufständerung des Dome 6.10 Systems. Dieses vielseitige Element kann entweder einfach und bequem in die vormontierte Base-Plate eingeklickt oder direkt auf der BasicRail mittels Zylinderschraube und MK2 befestigt werden. Hergestellt aus hochwertigem Aluminium EN AW-6063 T66, garantiert der Peak eine langlebige und stabile Aufständerung Ihrer Solarmodule.

Technische Details und Anwendungsbereiche:

  • Anwendungsbereiche: Flachdach und Schrägdach
  • Aufständerungswinkel: 10°
  • Montagesysteme: Speziell für das K2 Dome 6 System
  • Komponententyp: Aufständerung
  • Werkstoff: Aluminium EN AW 6063 T66

Der K2 DOME 6.10 PEAK ist die ideale Wahl für alle, die eine effiziente und zuverlässige Aufständerungslösung für das Dome 6.10 System suchen.

 

Zustand Neu
Hersteller K2-SYSTEMS
Modell K2 Dome 6.10 Peak
Varianten-ID 14530378
Art.-ID 8855111
Inhalt 1 Stück
Verpackungsgewicht 300 g
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0% MwSt. | Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022)
Vom 16. Dezember 2022

Artikel 16

Weitere Änderung des Umsatzsteuergesetzes


5. Dem § 12 wird folgender Absatz 3 angefügt: „(3) Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze:

  1. die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird;
  2. den innergemeinschaftlichen Erwerb der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
  3. die Einfuhr der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
  4. die Installation von Photovoltaikanlagen sowie der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Lieferung der installierten Komponenten die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllt.“

Quelle: Bundesfinanzministerium.de
https:// www. bundesfinanzministerium.de/ Content/DE/ Gesetzestexte/ Gesetze_Gesetzesvorhaben/ Abteilungen/Abteilung_IV/ 20_Legislaturperiode/ 2022-12-20-JStG-2022/ 4-Verkuendetes-Gesetz.pdf



Die Lieferung mit 0% Umsatzsteuer erfolgt ausschließlich nach Deutschland, an Endverbraucher und für einen Installationsort in Deutschland. Die restlichen Bedienungen entnehmen Sie dem Bundesfinanzministerium.

Es gilt der zum Zeitpunkt der Lieferung gültige Mehrwertsteuersatz.
Bitte denken Sie rechtzeitig daran Ihre Anlage bei www.marktstammdatenregister.de zu registrieren.