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K2 Dachhaken CrossHook 4S

Dachhaken SingleHook 4S: Max. Flexibilität mit 165,1mm Höhe. Für K2 SingleRail. Ideal für Schrägdächer. Produktnr. 2003144. Robust & anpassungsfähig.

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K2 Dachhaken CrossHook 4S


Der Dachhaken SingleHook 4S bietet eine herausragende Flexibilität bei der Montage dank seiner 3-fachen Höheneinstellung in der Grundplatte (40,47,54 mm) und einer zusätzlichen 30 mm Verstellbarkeit am Bügel. Dies ergibt eine beeindruckende Gesamthöhenverstellbarkeit von 120,5 mm bis 165,1 mm. Er ist optimal für Sparren ab 48 mm konzipiert, wobei auch schmale Sparren ab 36 mm mit einer Holzbauschraube M6 berücksichtigt werden können. Der Dachhaken kommt mit einem vormontierten Climber 36/50 und einer Zylinderkopfschraube und ist speziell zur Befestigung der K2 SingleRail und CrossRail Montageschiene entwickelt worden. Gefertigt aus Aluminium EN AW-6063 T66 und Edelstahl A2, steht dieser Dachhaken für Langlebigkeit und Robustheit.

Technische Details und Anwendungsbereiche:

  • Anwendungsbereiche: Schrägdach
  • Inkl. Zubehör für Schienenmontage: Ja
  • Montagesysteme: K2 SingleRail System
  • Verstellbar: Ja
  • Komponententyp: Dachhaken
  • Werkstoff: Aluminium EN AW 6063 T66 und Edelstahl A2-70

Der Dachhaken SingleHook 4S ist die perfekte Wahl für alle, die eine maximale Flexibilität und eine robuste Befestigungslösung für Schrägdächer benötigen.

Zustand Neu
Hersteller K2-SYSTEMS
Modell K2 Dachhaken CrossHook 4S
Varianten-ID 14530365
Art.-ID 8855029
Inhalt 1 Stück
Verpackungsgewicht 590 g
Produktgewicht 590 g

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0% MwSt. | Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022)
Vom 16. Dezember 2022

Artikel 16

Weitere Änderung des Umsatzsteuergesetzes


5. Dem § 12 wird folgender Absatz 3 angefügt: „(3) Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze:

  1. die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird;
  2. den innergemeinschaftlichen Erwerb der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
  3. die Einfuhr der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
  4. die Installation von Photovoltaikanlagen sowie der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Lieferung der installierten Komponenten die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllt.“

Quelle: Bundesfinanzministerium.de
https:// www. bundesfinanzministerium.de/ Content/DE/ Gesetzestexte/ Gesetze_Gesetzesvorhaben/ Abteilungen/Abteilung_IV/ 20_Legislaturperiode/ 2022-12-20-JStG-2022/ 4-Verkuendetes-Gesetz.pdf



Die Lieferung mit 0% Umsatzsteuer erfolgt ausschließlich nach Deutschland, an Endverbraucher und für einen Installationsort in Deutschland. Die restlichen Bedienungen entnehmen Sie dem Bundesfinanzministerium.

Es gilt der zum Zeitpunkt der Lieferung gültige Mehrwertsteuersatz.
Bitte denken Sie rechtzeitig daran Ihre Anlage bei www.marktstammdatenregister.de zu registrieren.