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Crimpzange mit auswechselbaren Crimpeinsätzen und Lokatoren

Das Crimpwerkzeug vereint MC4 und MC4-Evo 2 in einem Werkzeug. Es ist für alle offenen B-Crimps ausgelegt (nicht geeignet für geschlossene Crimpkontakte). Vorteile: Ein Crimpwerkzeug für MC4 und MC4-Evo 2. Gleiche Anwendung für die Verarbeitung von 4, 6 und 10mm2 TÜV Rheinland zertifiziertes und UL anerkanntes Bauteil Eingetragenes Designmerkmal mit Rückverfolgbarkeitsinformationen auf dem Crimpwerkzeug an jeder einzelnen Crimpstelle

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Crimpzange mit auswechselbaren Crimpeinsätzen und Lokatoren


Das Crimpwerkzeug vereint MC4 und MC4-Evo 2 in einem Werkzeug

Es ist für alle offenen B-Crimps ausgelegt (nicht geeignet für geschlossene Crimpkontakte).

Vorteile:

  • Ein Crimpwerkzeug für MC4 und MC4-Evo 2.
  • Gleiche Anwendung für die Verarbeitung von 4, 6 und 10mm2
  • TÜV Rheinland zertifiziertes und UL anerkanntes Bauteil
  • Eingetragenes Designmerkmal mit Rückverfolgbarkeitsinformationen auf dem Crimpwerkzeug an jeder einzelnen Crimpstelle

Das Crimpwerkzeug vereint MC4 und MC4-Evo 2 in einem Werkzeug

Zustand Neu
Hersteller STÄUBLI
Modell Crimpzange einschließlich Lokatoren und Crimpeinsatz
Varianten-ID 32.6020-60100
Art.-ID 8855960
Inhalt 1 Stück
Verpackungsgewicht 740 g
Produktgewicht 740 g

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0% MwSt. | Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022)
Vom 16. Dezember 2022

Artikel 16

Weitere Änderung des Umsatzsteuergesetzes


5. Dem § 12 wird folgender Absatz 3 angefügt: „(3) Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze:

  1. die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird;
  2. den innergemeinschaftlichen Erwerb der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
  3. die Einfuhr der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
  4. die Installation von Photovoltaikanlagen sowie der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Lieferung der installierten Komponenten die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllt.“

Quelle: Bundesfinanzministerium.de
https:// www. bundesfinanzministerium.de/ Content/DE/ Gesetzestexte/ Gesetze_Gesetzesvorhaben/ Abteilungen/Abteilung_IV/ 20_Legislaturperiode/ 2022-12-20-JStG-2022/ 4-Verkuendetes-Gesetz.pdf



Die Lieferung mit 0% Umsatzsteuer erfolgt ausschließlich nach Deutschland, an Endverbraucher und für einen Installationsort in Deutschland. Die restlichen Bedienungen entnehmen Sie dem Bundesfinanzministerium.

Es gilt der zum Zeitpunkt der Lieferung gültige Mehrwertsteuersatz.
Bitte denken Sie rechtzeitig daran Ihre Anlage bei www.marktstammdatenregister.de zu registrieren.