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K2 Universal Endklemme OneEnd 30-42 mm

Universal Endklemme OneEnd 30-42 mm: Schnelle & sichere Modulbefestigung. Produktnr. 2002514. Nicht kompatibel mit bestimmten K2-Systemen. Top Qualität!

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K2 Universal Endklemme OneEnd 30-42 mm


Die Universal Endklemme OneEnd 30-42 mm ist ein hochwertiges Befestigungselement, das speziell für die Fixierung von Solarmodulen mit Rahmenhöhen zwischen 30 und 42 mm entwickelt wurde. Dank der einfachen Klickfunktion lässt sich die Klemme schnell und sicher anbringen, wodurch die Installation von Solarmodulen erheblich erleichtert wird. Es ist zu beachten, dass diese Klemme nicht mit bestimmten K2-Systemen wie dem K2 Dome 6, FlatRail, SolidRail L/LS/XL und CrossRail 62/90 kompatibel ist.

Technische Details und Anwendungsbereiche:

  • Anwendungsbereiche: Flachdach, Schrägdach
  • Modulrahmenhöhe [mm]: 30-42
  • Montagesysteme: K2 BasicRail System, K2 MiniRail MK2 System, K2 MultiAngle System, K2 MultiRail System, K2 SingleRail System, K2 SolidRail System, K2 TiltUp Vento System, K2 Universal KL-Clamp System
  • Komponententyp: Modulklemmen
  • Werkstoff: Aluminium EN AW 6063 T66, Edelstahl A2-70, Edelstahl 1.4301, Polyamid

Die Universal Endklemme OneEnd 30-42 mm garantiert eine sichere und stabile Befestigung Ihrer Solarmodule und ist dabei einfach in der Handhabung.

Zustand Neu
Hersteller K2-SYSTEMS
Modell K2 OneEnd Set 30-42
Varianten-ID 14530354
Art.-ID 8854959
Inhalt 1 Stück
Verpackungsgewicht 90 g
Produktgewicht 90 g

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0% MwSt. | Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022)
Vom 16. Dezember 2022

Artikel 16

Weitere Änderung des Umsatzsteuergesetzes


5. Dem § 12 wird folgender Absatz 3 angefügt: „(3) Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze:

  1. die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird;
  2. den innergemeinschaftlichen Erwerb der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
  3. die Einfuhr der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
  4. die Installation von Photovoltaikanlagen sowie der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Lieferung der installierten Komponenten die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllt.“

Quelle: Bundesfinanzministerium.de
https:// www. bundesfinanzministerium.de/ Content/DE/ Gesetzestexte/ Gesetze_Gesetzesvorhaben/ Abteilungen/Abteilung_IV/ 20_Legislaturperiode/ 2022-12-20-JStG-2022/ 4-Verkuendetes-Gesetz.pdf



Die Lieferung mit 0% Umsatzsteuer erfolgt ausschließlich nach Deutschland, an Endverbraucher und für einen Installationsort in Deutschland. Die restlichen Bedienungen entnehmen Sie dem Bundesfinanzministerium.

Es gilt der zum Zeitpunkt der Lieferung gültige Mehrwertsteuersatz.
Bitte denken Sie rechtzeitig daran Ihre Anlage bei www.marktstammdatenregister.de zu registrieren.