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K2 Climber 36/50 Set

K2 Climber 36/50 Set: Kreuzverbinder für K2 Single & CrossRails. Inkl. Schraube & Mutter. Alu & Edelstahl. Produktnr. 2003145. Robust & zuverlässig.

3,14 EUR *
Inhalt 1 Stück

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K2 Climber 36/50 Set


Das K2 Climber 36/50 Set dient als Kreuzverbinder und ist kompatibel mit den K2 SingleRail 36 & 50 sowie der K2 CrossRail 36 & 48. Dieses Set beinhaltet nicht nur den Kreuzverbinder selbst, sondern auch die notwendige Schraube und Mutter für eine sichere Montage. Hergestellt aus dem hochwertigen Aluminium EN AW-6063 T66 und Edelstahl A2, garantiert dieses Set eine robuste und langlebige Verbindung Ihrer Montageschienen.

Technische Details und Anwendungsbereiche:

  • Anwendungsbereiche: Flachdach und Schrägdach
  • Inklusive Befestigungsmaterial: Ja
  • Montagesysteme: K2 BasicRail System, K2 MultiRail System, K2 SingleRail System, K2 SolidRail System, K2 TiltUp Vento System
  • Komponententyp: Zubehör
  • Werkstoff: Aluminium EN AW 6063 T66, Edelstahl A2-70, Edelstahl 1.4301, TPC

Das K2 Climber 36/50 Set ist die ideale Wahl für alle, die eine zuverlässige Kreuzverbindung ihrer Montageschienen suchen.

Zustand Neu
Hersteller K2-SYSTEMS
Modell K2 SingleRail Climber 36/50 Set
Varianten-ID 14530366
Art.-ID 8855030
Inhalt 1 Stück
Verpackungsgewicht 70 g
Produktgewicht 70 g

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0% MwSt. | Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022)
Vom 16. Dezember 2022

Artikel 16

Weitere Änderung des Umsatzsteuergesetzes


5. Dem § 12 wird folgender Absatz 3 angefügt: „(3) Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze:

  1. die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird;
  2. den innergemeinschaftlichen Erwerb der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
  3. die Einfuhr der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
  4. die Installation von Photovoltaikanlagen sowie der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Lieferung der installierten Komponenten die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllt.“

Quelle: Bundesfinanzministerium.de
https:// www. bundesfinanzministerium.de/ Content/DE/ Gesetzestexte/ Gesetze_Gesetzesvorhaben/ Abteilungen/Abteilung_IV/ 20_Legislaturperiode/ 2022-12-20-JStG-2022/ 4-Verkuendetes-Gesetz.pdf



Die Lieferung mit 0% Umsatzsteuer erfolgt ausschließlich nach Deutschland, an Endverbraucher und für einen Installationsort in Deutschland. Die restlichen Bedienungen entnehmen Sie dem Bundesfinanzministerium.

Es gilt der zum Zeitpunkt der Lieferung gültige Mehrwertsteuersatz.
Bitte denken Sie rechtzeitig daran Ihre Anlage bei www.marktstammdatenregister.de zu registrieren.