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K2 SingleRail 36; 4,80 m

K2 SingleRail 36 4,80m: Robuste Montageschiene für diverse Dachtypen. Aluminium EN AW-6063 T66. Produktnr. 2004393. Stabil & beständig.

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K2 SingleRail 36; 4,80 m


Die K2 SingleRail 36 mit einer Länge von 4,80 m ist eine hochwertige Montageschiene, die speziell für die seitliche Anbindung konzipiert wurde und über einen statischen Nachweis in der K2 Base verfügt. Ihre variable Einsetzbarkeit macht sie zur idealen Wahl für verschiedene Dachanbindungen, sowohl auf Flach- als auch auf Schrägdächern. Hergestellt aus dem langlebigen Aluminium EN AW-6063 T66, garantiert diese Schiene eine robuste und dauerhafte Montage.

Technische Details und Anwendungsbereiche:

  • Anwendungsbereiche: Flachdach und Schrägdach
  • Breite: 39.4 mm
  • Höhe: 36 mm
  • Länge: 4,80 m
  • Montagesysteme: K2 MultiAngle System, K2 SingleRail System, K2 TiltUp Vento System, K2 Universal KL-Clamp System
  • Oberfläche: Aluminium blank
  • Komponententyp: Montageschienen
  • Werkstoff: Aluminium EN AW 6063-T66

Die K2 SingleRail 36 4,80 m ist die perfekte Lösung für alle, die eine zuverlässige und effiziente Montagelösung für ihre Solarmodule benötigen.

Zustand Neu
Hersteller K2-SYSTEMS
Modell K2 SingleRail 36 4,80m
Varianten-ID 14530388
Art.-ID 8855993
Inhalt 1 Stück
Verpackungsgewicht 3700 g
Produktgewicht 3700 g
Maße (LxBxH) 4800×40×36mm

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0% MwSt. | Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022)
Vom 16. Dezember 2022

Artikel 16

Weitere Änderung des Umsatzsteuergesetzes


5. Dem § 12 wird folgender Absatz 3 angefügt: „(3) Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze:

  1. die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird;
  2. den innergemeinschaftlichen Erwerb der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
  3. die Einfuhr der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
  4. die Installation von Photovoltaikanlagen sowie der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Lieferung der installierten Komponenten die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllt.“

Quelle: Bundesfinanzministerium.de
https:// www. bundesfinanzministerium.de/ Content/DE/ Gesetzestexte/ Gesetze_Gesetzesvorhaben/ Abteilungen/Abteilung_IV/ 20_Legislaturperiode/ 2022-12-20-JStG-2022/ 4-Verkuendetes-Gesetz.pdf



Die Lieferung mit 0% Umsatzsteuer erfolgt ausschließlich nach Deutschland, an Endverbraucher und für einen Installationsort in Deutschland. Die restlichen Bedienungen entnehmen Sie dem Bundesfinanzministerium.

Es gilt der zum Zeitpunkt der Lieferung gültige Mehrwertsteuersatz.
Bitte denken Sie rechtzeitig daran Ihre Anlage bei www.marktstammdatenregister.de zu registrieren.