K2 Schienenverbinder Set SolidRail Ultra Light und Light
Schienenverbinder Set für SolidRail: Schnelle Verbindung von K2 SolidRail XS & Light. Inkl. Schrauben. Produktnr. 1004107. Stabil & langlebig.
* inkl. ges. MwSt. zzgl. Versandkosten
K2 Schienenverbinder Set SolidRail Ultra Light und Light
Das Schienenverbinder Set wurde speziell für die schnelle und einfache Verbindung von zwei K2 SolidRail XS, UltraLight oder Light entwickelt. Es bietet eine solide und zuverlässige Befestigungslösung und kommt inklusive der notwendigen Schrauben und Muttern. Dies gewährleistet eine effiziente Montage und eine dauerhafte Verbindung der Schienen. Hergestellt aus hochwertigem Aluminium EN AW 5754 H22 und Edelstahl A2-70, steht dieses Set für Langlebigkeit und Robustheit.
Technische Details und Anwendungsbereiche:
- Anwendungsbereiche: Schrägdach
- Inklusive Befestigungsmaterial: Ja
- Montagesysteme: K2 InsertionRail System und K2 SolidRail System
- Komponententyp: Zubehör
- Werkstoff: Aluminium EN AW 5754 H22, Edelstahl A2-70
Das Schienenverbinder Set SolidRail Ultra Light und Light ist die ideale Wahl für alle, die eine zuverlässige Verbindung ihrer K2 SolidRail Schienen suchen.
Zustand | Neu |
Hersteller | K2-SYSTEMS |
Modell | K2 Verbinder SolidRail Light |
Varianten-ID | 14530345 |
Art.-ID | 8854879 |
Inhalt | 1 Stück |
Verpackungsgewicht | 230 g |
Produktgewicht | 230 g |
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Solarmodule Paletten
0% MwSt. | Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022)
Vom 16. Dezember 2022
Artikel 16
Weitere Änderung des Umsatzsteuergesetzes
5. Dem § 12 wird folgender Absatz 3 angefügt: „(3) Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze:
- die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird;
- den innergemeinschaftlichen Erwerb der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
- die Einfuhr der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
- die Installation von Photovoltaikanlagen sowie der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Lieferung der installierten Komponenten die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllt.“
Quelle: Bundesfinanzministerium.de
https:// www. bundesfinanzministerium.de/ Content/DE/ Gesetzestexte/ Gesetze_Gesetzesvorhaben/ Abteilungen/Abteilung_IV/ 20_Legislaturperiode/ 2022-12-20-JStG-2022/ 4-Verkuendetes-Gesetz.pdf
Die Lieferung mit 0% Umsatzsteuer erfolgt ausschließlich nach Deutschland, an Endverbraucher und für einen Installationsort in Deutschland. Die restlichen Bedienungen entnehmen Sie dem Bundesfinanzministerium.
Es gilt der zum Zeitpunkt der Lieferung gültige Mehrwertsteuersatz.
Bitte denken Sie rechtzeitig daran Ihre Anlage bei www.marktstammdatenregister.de zu registrieren.