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K2 Dome FixPro L

Dome FixPro L: Sicherheitszubehör für K2 Dome 6 auf geneigten Flachdächern. Produktnr. 2004144. Für Modullängen 1617-2392 mm. Top Qualität & Stabilität!

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K2 Dome FixPro L


Der Dome FixPro L ist ein speziell entwickeltes Fixierungszubehör, das dazu dient, das K2 Dome 6 System auf Dächern mit einer Neigung von ≥ 3° sicher an einem Montagefuß zu befestigen. Dieses Zubehör ist besonders wichtig, um eine stabile und sichere Installation von Solarmodulen auf leicht geneigten Flachdächern zu gewährleisten. Je nach verwendetem Montagefuß kann es notwendig sein, zusätzlich einen Climber M10 oder M12 sowie ein Adapterblech zu verwenden. Der Dome FixPro L ist für Modullängen von 1617 bis 2392 mm geeignet.

Technische Details und Anwendungsbereiche:

  • Anwendungsbereiche: Flachdach
  • Modullängen [mm]: 1617 - 2392
  • Montagesysteme: K2 Dome 6 System
  • Komponententyp: Dachanbindung
  • Werkstoff: Aluminium EN AW 6063 T66, Edelstahl 1.4301, Edelstahl A2-70, TPC

Der Dome FixPro L stellt sicher, dass Ihre Solarmodule auch auf leicht geneigten Dächern sicher und stabil montiert sind.

Zustand Neu
Hersteller K2-SYSTEMS
Modell K2 Dome FixPro L
Varianten-ID 2004144
Art.-ID 8855114
Inhalt 1 Stück
Verpackungsgewicht 4020 g
Produktgewicht 4020 g

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0% MwSt. | Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022)
Vom 16. Dezember 2022

Artikel 16

Weitere Änderung des Umsatzsteuergesetzes


5. Dem § 12 wird folgender Absatz 3 angefügt: „(3) Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze:

  1. die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird;
  2. den innergemeinschaftlichen Erwerb der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
  3. die Einfuhr der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
  4. die Installation von Photovoltaikanlagen sowie der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Lieferung der installierten Komponenten die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllt.“

Quelle: Bundesfinanzministerium.de
https:// www. bundesfinanzministerium.de/ Content/DE/ Gesetzestexte/ Gesetze_Gesetzesvorhaben/ Abteilungen/Abteilung_IV/ 20_Legislaturperiode/ 2022-12-20-JStG-2022/ 4-Verkuendetes-Gesetz.pdf



Die Lieferung mit 0% Umsatzsteuer erfolgt ausschließlich nach Deutschland, an Endverbraucher und für einen Installationsort in Deutschland. Die restlichen Bedienungen entnehmen Sie dem Bundesfinanzministerium.

Es gilt der zum Zeitpunkt der Lieferung gültige Mehrwertsteuersatz.
Bitte denken Sie rechtzeitig daran Ihre Anlage bei www.marktstammdatenregister.de zu registrieren.