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K2 Dachhaken CrossHook 2

K2 Dachhaken SingleHook 2: Speziell für Ziegeldächer. Robust & zuverlässig. Produktnr. 2003175. Ideal für K2 SingleRail Montage. Top Qualität!

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K2 Dachhaken CrossHook 2


Der K2 Dachhaken SingleHook 2 ist speziell für die Befestigung der K2 Systembauteile auf Ziegeldächern mit flachen Betondachsteinen konzipiert, die den Anforderungen nach BS EN 490 entsprechen. Dieser Dachhaken zeichnet sich durch seine hohe Qualität und Robustheit aus, die durch die Verwendung von Edelstahl (1.4301) gewährleistet wird. Er kommt mit einem vormontierten Climber 36/50 und einer Zylinderkopfschraube, die speziell für die Montage der K2 SingleRail entwickelt wurde.

Technische Details und Anwendungsbereiche:

  • Anwendungsbereiche: Schrägdach
  • Inkl. Zubehör für Schienenmontage: Ja
  • Montagesysteme: K2 SingleRail System
  • Verstellbar: Ja
  • Komponententyp: Dachhaken
  • Werkstoff: Edelstahl 1.4301, Aluminium EN AW 6063 T66, Edelstahl A2

Der K2 Dachhaken SingleHook 2 ist die ideale Wahl für alle, die eine zuverlässige und langlebige Lösung zur Befestigung ihrer Solarsysteme auf Ziegeldächern suchen.

Zustand Neu
Hersteller K2-SYSTEMS
Modell K2 Dachhaken CrossHook 2
Varianten-ID K2-2003175
Art.-ID 8855037
Inhalt 1 Stück
Verpackungsgewicht 990 g
Produktgewicht 990 g

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0% MwSt. | Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022)
Vom 16. Dezember 2022

Artikel 16

Weitere Änderung des Umsatzsteuergesetzes


5. Dem § 12 wird folgender Absatz 3 angefügt: „(3) Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze:

  1. die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird;
  2. den innergemeinschaftlichen Erwerb der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
  3. die Einfuhr der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
  4. die Installation von Photovoltaikanlagen sowie der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Lieferung der installierten Komponenten die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllt.“

Quelle: Bundesfinanzministerium.de
https:// www. bundesfinanzministerium.de/ Content/DE/ Gesetzestexte/ Gesetze_Gesetzesvorhaben/ Abteilungen/Abteilung_IV/ 20_Legislaturperiode/ 2022-12-20-JStG-2022/ 4-Verkuendetes-Gesetz.pdf



Die Lieferung mit 0% Umsatzsteuer erfolgt ausschließlich nach Deutschland, an Endverbraucher und für einen Installationsort in Deutschland. Die restlichen Bedienungen entnehmen Sie dem Bundesfinanzministerium.

Es gilt der zum Zeitpunkt der Lieferung gültige Mehrwertsteuersatz.
Bitte denken Sie rechtzeitig daran Ihre Anlage bei www.marktstammdatenregister.de zu registrieren.