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K2 BasicRail BasicClip

K2 BasicRail BasicClip: Sichere Befestigung für BasicRail auf Trapezblech. UV-beständig, benötigt 2 Schrauben. Produktnr. 1001164. Zuverlässig & stabil.

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K2 BasicRail BasicClip


Der K2 BasicRail BasicClip ist ein innovativer Montagehalter, der speziell für die sichere und effiziente Befestigung der K2 BasicRail auf Trapezblechdächern entwickelt wurde. Dieser Montagehalter zeichnet sich durch seine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung aus, was seine Zuverlässigkeit und Sicherheit in der Anwendung unterstreicht.

Material und Eigenschaften: Hergestellt aus UV-beständigem, glasfaserverstärktem Kunststoff, bietet der BasicClip eine hohe Widerstandsfähigkeit gegen Witterungseinflüsse und UV-Strahlung. Dieses Material gewährleistet eine langfristige Stabilität und Haltbarkeit der Montage.

Technische Spezifikationen:

  • Anwendungsbereiche: Schrägdach
  • Montagesysteme: K2 BasicRail System
  • Komponententyp: Dachbefestigung
  • Werkstoff: UV-beständiges glasfaserverstärktes Polyamid

Montagehinweis: Für die Installation jedes BasicClips werden zwei gewindeformende Schrauben der Größe 6x38 benötigt. Diese Schrauben sorgen für eine feste und dauerhafte Verbindung zwischen dem BasicClip und dem Trapezblechdach, was die Montage der K2 BasicRail vereinfacht und beschleunigt.

Der K2 BasicRail BasicClip ist die ideale Lösung für Installateure und Bauherren, die eine zuverlässige und zugelassene Befestigungsmethode für ihre Photovoltaik-Anlagen auf Trapezblechdächern suchen. Seine einfache Handhabung und die robuste Konstruktion machen ihn zu einem unverzichtbaren Bestandteil des K2 Montagesystems.

Zustand Neu
Hersteller K2-SYSTEMS
Modell K2 BasicRail BasicClip
Varianten-ID 1001164
Art.-ID 8854855
Inhalt 1 Stück
Verpackungsgewicht 30 g
Produktgewicht 30 g

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0% MwSt. | Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022)
Vom 16. Dezember 2022

Artikel 16

Weitere Änderung des Umsatzsteuergesetzes


5. Dem § 12 wird folgender Absatz 3 angefügt: „(3) Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze:

  1. die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird;
  2. den innergemeinschaftlichen Erwerb der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
  3. die Einfuhr der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
  4. die Installation von Photovoltaikanlagen sowie der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Lieferung der installierten Komponenten die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllt.“

Quelle: Bundesfinanzministerium.de
https:// www. bundesfinanzministerium.de/ Content/DE/ Gesetzestexte/ Gesetze_Gesetzesvorhaben/ Abteilungen/Abteilung_IV/ 20_Legislaturperiode/ 2022-12-20-JStG-2022/ 4-Verkuendetes-Gesetz.pdf



Die Lieferung mit 0% Umsatzsteuer erfolgt ausschließlich nach Deutschland, an Endverbraucher und für einen Installationsort in Deutschland. Die restlichen Bedienungen entnehmen Sie dem Bundesfinanzministerium.

Es gilt der zum Zeitpunkt der Lieferung gültige Mehrwertsteuersatz.
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