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EcoFlow PowerPulse 11kw

PowerPulse Wallbox: Laden Sie Ihr EV mit 11 kW für bis zu 100 km Reichweite pro Stunde.

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EcoFlow PowerPulse 11kw


Die EcoFlow PowerPulse Wallbox revolutioniert das Laden von Elektrofahrzeugen durch eine beeindruckende Leistung von 11 kW. Diese Wallbox ermöglicht es, Ihrem Elektrofahrzeug in nur einer Stunde eine Reichweite von bis zu 100 Kilometern zu verleihen, und setzt damit neue Maßstäbe in der Ladegeschwindigkeit. Durch die fortschrittliche Steuerung und präzise Kalibrierung im Mikrosekundenbereich optimiert die PowerPulse Wallbox die Nutzung von Solarenergie und verbessert das Lastmanagement, um eine effiziente und schnelle Ladung zu gewährleisten.

Nicht nur als eigenständige Lösung beeindruckt PowerPulse, sondern auch in der nahtlosen Integration mit EcoFlow PowerOcean Lösungen, perfektioniert es Ihr EV-Ladeerlebnis. Durch die Kombination von Solarenergie mit dieser fortschrittlichen Ladetechnologie verwandelt PowerPulse Sonnenlicht in eine nachhaltige Kraftstoffquelle für Ihr Elektrofahrzeug.

Zustand Neu
Hersteller EcoFlow
Modell EcoFlow PowerPulse 11kw
Varianten-ID 19-PowerPulse-EvCharger-11kw-EU
Art.-ID 8856231
Inhalt 1 Stück
Verpackungsgewicht 4300 g
Produktgewicht 3300 g
Maße (LxBxH) 408×288×210mm

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0% MwSt. | Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022)
Vom 16. Dezember 2022

Artikel 16

Weitere Änderung des Umsatzsteuergesetzes


5. Dem § 12 wird folgender Absatz 3 angefügt: „(3) Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze:

  1. die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird;
  2. den innergemeinschaftlichen Erwerb der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
  3. die Einfuhr der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
  4. die Installation von Photovoltaikanlagen sowie der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Lieferung der installierten Komponenten die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllt.“

Quelle: Bundesfinanzministerium.de
https:// www. bundesfinanzministerium.de/ Content/DE/ Gesetzestexte/ Gesetze_Gesetzesvorhaben/ Abteilungen/Abteilung_IV/ 20_Legislaturperiode/ 2022-12-20-JStG-2022/ 4-Verkuendetes-Gesetz.pdf



Die Lieferung mit 0% Umsatzsteuer erfolgt ausschließlich nach Deutschland, an Endverbraucher und für einen Installationsort in Deutschland. Die restlichen Bedienungen entnehmen Sie dem Bundesfinanzministerium.

Es gilt der zum Zeitpunkt der Lieferung gültige Mehrwertsteuersatz.
Bitte denken Sie rechtzeitig daran Ihre Anlage bei www.marktstammdatenregister.de zu registrieren.