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HANTECH HotAirStop Fensterabdichtung

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HANTECH HotAirStop Fensterabdichtung


Fensterabdichtung für mobile Klimageräte

Vorteile im Überblick

  • Effiziente Abdichtung für mobile Klimageräte: Verhindert effektiv das Rückströmen von warmer Luft und Feuchtigkeit – für bessere Kühlleistung.
  • Flexibles Umlaufmaß bis zu 400 cm: Ideal für verschiedenste Fenstergrößen und -formen, auch für Balkontüren geeignet.
  • Einfache Installation mit Klettband und Reißverschluss: Schneller Aufbau ohne spezielles Werkzeug – Fenster bleibt weiterhin benutzbar.
  • Hochwertiges, langlebiges Material: Aus 100 % UV-beständigem, wasserdichtem Polyester – für lange Lebensdauer.
  • Universelle Kompatibilität: Passend für die meisten mobilen Klimageräte und Abluftschläuche.

Lieferumfang

  • Fensterabdichtung
  • Bedienungsanleitung
  • Montagezubehör
Zustand Neu
Hersteller HANTECH
Modell HANTECH HotAirStop Fensterabdichtung
Varianten-ID 14531172
Art.-ID 457539182
Inhalt 1 Stück
Verpackungsgewicht null g
Produktgewicht null g

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0% MwSt. | Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022)
Vom 16. Dezember 2022

Artikel 16

Weitere Änderung des Umsatzsteuergesetzes


5. Dem § 12 wird folgender Absatz 3 angefügt: „(3) Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze:

  1. die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird;
  2. den innergemeinschaftlichen Erwerb der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
  3. die Einfuhr der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
  4. die Installation von Photovoltaikanlagen sowie der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Lieferung der installierten Komponenten die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllt.“

Quelle: Bundesfinanzministerium.de
https:// www. bundesfinanzministerium.de/ Content/DE/ Gesetzestexte/ Gesetze_Gesetzesvorhaben/ Abteilungen/Abteilung_IV/ 20_Legislaturperiode/ 2022-12-20-JStG-2022/ 4-Verkuendetes-Gesetz.pdf



Die Lieferung mit 0% Umsatzsteuer erfolgt ausschließlich nach Deutschland, an Endverbraucher und für einen Installationsort in Deutschland. Die restlichen Bedienungen entnehmen Sie dem Bundesfinanzministerium.

Es gilt der zum Zeitpunkt der Lieferung gültige Mehrwertsteuersatz.
Bitte denken Sie rechtzeitig daran Ihre Anlage bei www.marktstammdatenregister.de zu registrieren.