Auf Lager

K2 Dome SpeedPorter

Dome SpeedPorter: Ballastaufnahme für K2 Dome 6 & Zero. Bis 40kg Ballast. Einfache Montage auf BasicRail. Produktnr. 2002300. Stabil & langlebig.

UVP 5,00 EUR
2,99 EUR *
Inhalt 1 Stück

* inkl. ges. MwSt. zzgl. Versandkosten

Passend dazu:

K2 Dome SpeedPorter


Der Dome SpeedPorter ist speziell zur Ballastaufnahme für das K2 Dome 6 Classic Flachdachsystem entwickelt worden. Einfach jeweils zwei SpeedPorter mit dem entsprechenden Abstand, abhängig von der Steingröße, auf die K2 BasicRail stecken und den Ballast (bis zu einem Gewicht von ca. 40 kg) darauf platzieren. Hergestellt aus hochwertigem Aluminium EN AW 5754 H111, bietet der SpeedPorter eine langlebige und zuverlässige Ballastierungslösung.

Technische Details und Anwendungsbereiche:

  • Abmessung: 200x80x15 mm
  • Anwendungsbereiche: Flachdach
  • Maximal zulässiger Ballast: 40 kg
  • Modullängen: Unabhängig
  • Montagesysteme: K2 Dome 6 System und K2 Dome Zero System
  • Komponententyp: Ballastierung
  • Werkstoff: Aluminium EN AW 5754 H111

Der Dome SpeedPorter ist die ideale Wahl für alle, die eine effiziente und stabile Ballastierungslösung für das K2 Dome 6 Classic Flachdachsystem suchen.

Zustand Neu
Hersteller K2-SYSTEMS
Modell K2 Dome SpeedPorter
Varianten-ID 14530350
Art.-ID 8854950
Inhalt 1 Stück
Verpackungsgewicht 80 g
Produktgewicht 80 g

Jetzt neu!

Erhalten Sie 5€ Cashback für die nächste Bestellung


Solarmodule Paletten


0% MwSt. | Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022)
Vom 16. Dezember 2022

Artikel 16

Weitere Änderung des Umsatzsteuergesetzes


5. Dem § 12 wird folgender Absatz 3 angefügt: „(3) Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze:

  1. die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird;
  2. den innergemeinschaftlichen Erwerb der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
  3. die Einfuhr der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
  4. die Installation von Photovoltaikanlagen sowie der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Lieferung der installierten Komponenten die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllt.“

Quelle: Bundesfinanzministerium.de
https:// www. bundesfinanzministerium.de/ Content/DE/ Gesetzestexte/ Gesetze_Gesetzesvorhaben/ Abteilungen/Abteilung_IV/ 20_Legislaturperiode/ 2022-12-20-JStG-2022/ 4-Verkuendetes-Gesetz.pdf



Die Lieferung mit 0% Umsatzsteuer erfolgt ausschließlich nach Deutschland, an Endverbraucher und für einen Installationsort in Deutschland. Die restlichen Bedienungen entnehmen Sie dem Bundesfinanzministerium.

Es gilt der zum Zeitpunkt der Lieferung gültige Mehrwertsteuersatz.
Bitte denken Sie rechtzeitig daran Ihre Anlage bei www.marktstammdatenregister.de zu registrieren.