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K2 EndCap für SolidRail Light

EndCap für SolidRail Light: Sauberer Abschluss für K2 SolidRail Light 37. Robust & langlebig. Produktnr. 1004765. Ideal für Schrägdächer.

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K2 EndCap für SolidRail Light


Der K2 EndCap ist speziell für den Abschluss der K2 SolidRail Light 37 konzipiert. Dieses hochwertige Zubehör sorgt für einen sauberen und professionellen Abschluss der Schiene und schützt sie vor äußeren Einflüssen. Gefertigt aus glasfaserverstärktem Polyamid, zeichnet sich der EndCap durch seine Robustheit und Langlebigkeit aus.

Technische Details und Anwendungsbereiche:

  • Anwendungsbereiche: Schrägdach
  • Montagesysteme: K2 InsertionRail System und K2 SolidRail System
  • Komponententyp: Zubehör
  • Werkstoff: Glasfaserverstärktes Polyamid

Der EndCap für SolidRail Light ist die ideale Wahl für alle, die ihre K2 SolidRail Light 37 Schiene professionell und sicher abschließen möchten.

Zustand Neu
Hersteller K2-SYSTEMS
Modell K2 EndCap SolidRail Light
Varianten-ID 14530347
Art.-ID 8854887
Inhalt 1 Stück
Verpackungsgewicht 10 g
Produktgewicht 10 g

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0% MwSt. | Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022)
Vom 16. Dezember 2022

Artikel 16

Weitere Änderung des Umsatzsteuergesetzes


5. Dem § 12 wird folgender Absatz 3 angefügt: „(3) Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze:

  1. die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird;
  2. den innergemeinschaftlichen Erwerb der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
  3. die Einfuhr der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
  4. die Installation von Photovoltaikanlagen sowie der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Lieferung der installierten Komponenten die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllt.“

Quelle: Bundesfinanzministerium.de
https:// www. bundesfinanzministerium.de/ Content/DE/ Gesetzestexte/ Gesetze_Gesetzesvorhaben/ Abteilungen/Abteilung_IV/ 20_Legislaturperiode/ 2022-12-20-JStG-2022/ 4-Verkuendetes-Gesetz.pdf



Die Lieferung mit 0% Umsatzsteuer erfolgt ausschließlich nach Deutschland, an Endverbraucher und für einen Installationsort in Deutschland. Die restlichen Bedienungen entnehmen Sie dem Bundesfinanzministerium.

Es gilt der zum Zeitpunkt der Lieferung gültige Mehrwertsteuersatz.
Bitte denken Sie rechtzeitig daran Ihre Anlage bei www.marktstammdatenregister.de zu registrieren.